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Ziel dieses Kurses ist es, Grundkenntnisse des italienischen Rechts zu vermitteln und in fundamentale Rechtsgebiete einzuführen.
Er umfasst drei Hauptabschnitte: - Grundzüge der italienischen Rechtsordnung und ihrer Entstehung, Einführung in die Terminologie. - Vermittlung grundlegender Kenntnisse über das italienische Verfassungsrecht (Verfassungsgrundsätze und Persönlichkeitsrechte). - Grundlagen des italienischen Privatrechts, Privatautonomie und Handlungsfreiheit. Der Kurs besteht aus Lehrveranstaltungen mit integrativem Ansatz und erweiterter Frage-und Diskussionsmöglichkeit.
Die wichtigste Ereignisse der Geschichte des italienischen Rechts sind kurz gefasst folgende: Das Erbe des römischen Rechts, Irmerius und die Glossatoren, die große französische Kodifikation und
der Einfluss der deutschen Rechtslehre. In dieser Hinsicht ist das italienische Recht, wie die italienische Geschichte, schon immer im Herzen der größten europäischen kulturellen Erfahrungen gewesen. Das hat für Italien nicht nur
Tradition, sondern auch Modernität bedeutet. Die liberale Eingebung des „Codice Civile“ (1942), trotz der historischen kritischen Zeit seiner Geburt, bildet den Höhepunkt eines langen Streitgesprächs
zwischen verschiedenen Theorien. Das Italienische Recht wird in italienischer Sprache erklärt und gelernt. In diesem Kurs werden Sie Ihre allgemeine sprachliche Ausdrucksfähigkeit verbessern, ohne dem Kontakt mit der
italienischen juristischen Komplexität der Sprache zu verlieren. Durch den verbesserten Ausdruck in der italienischen Sprache, sowie die Fähigkeit mit unterschiedlicher Rechtskulturen zu arbeiten,
werden Sie optimal für die Arbeit in der Europäischen Vielfalt mit Fachleute vorbereitet. Sie können dadurch Ihres Wissen auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft vertiefen. Die fundierte theoretische Grundausbildung dieses Kurs wird durch seine breitere praktische Anwendung ergänzt.
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